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Meilenstein: Gemeinnützigkeit §60a AO bestätigt
·SC Metropolis 25 Berlin e.V.
Am 30. April 2026 hat das Berliner Finanzamt die vorläufige Anerkennung der Gemeinnützigkeit nach §60a AO ausgesprochen.
Der Verein darf steuerlich absetzbare Spendenbescheinigungen ausstellen. Mitgliedsbeiträge können steuerlich geltend gemacht werden.
Die Anerkennung ist das Ergebnis von Monaten organisatorischer Arbeit — sorgfältig ausgearbeitete Satzung, klare gemeinnützige Zwecksetzung, transparente Vereinsführung.
